Zur Abstimmung stand der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Drucksachen 20/14025 und 20/14785.
Der beschlossene Gesetzentwurf verfolgt nach Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Ziel, ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen: ein Hilfesystem, das mit geeigneten Maßnahmen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schützt, interveniert, Folgen mildert und präventiv tätig wird. Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist es, dass ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bundesweit zur Verfügung steht und jeder Mensch, der von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen ist, Hilfe erhält – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen. Der Gesetzentwurf dient damit der weiteren Umsetzung des am 11. Mai 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten und am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention – s. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 16. April 2018). Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trägt insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 5 und 16 bei.